
Wir in der Gemeindevertretung Wandlitz
Die Fraktionsgemeinschaft SPD – Bündnis 90/Die Grünen
Die Fraktionsgemeinschaft SPD – Bündnis 90/Die Grünen ist in der Gemeindevertretung Wandlitz mit folgenden Mitgliedern vertreten.
Petra Bierwirth
Fraktionsvorsitzende
Kontakt: fraktion@spd-wandlitz.com
Frank Liste
Fraktionsmitglied
Katja Hoyer
Fraktionsmitglied
Auf der Webseite der Gemeinde Wandlitz erhalten Sie mehr Gremieninformationen.
Schnell und aktuell können Sie sich hier über die Mitglieder der Gemeindevertretung, die Fraktionen, Ausschüsse und Ortsbeiräte informieren. Mit dem Sitzungskalender, den Tagesordnungen und Niederschriften der Sitzungen und sämtlichen Beschlüssen wird die Wandlitzer Kommunalpolitik transparent und nachvollziehbar.
Wir in den Ortsteilbeiräten
Die SPD ist in den Ortsbeiräten der Ortsteile mit folgenden Mitgliedern vertreten:
Ortsbeirat BASDORF
Petra Bierwirth
Ortsvorsteherin
Ortsbeirat SCHÖNERLINDE
Frank Liste
stellvertretender Ortsvorsteher
Marco Schläfke
Mitglied (parteilos)
Ortsbeirat SCHÖNWALDE
Laura Haustein
Mitglied Ortsbeirat
Ortsbeirat WANDLITZ
Hanni Hopp
Mitglied Ortsbeirat
Wir in den Ausschüssen
In der Kommunalpolitik haben Ausschüsse eine wichtige Rolle. Sie dienen dazu, die Arbeit der Gemeindevertretung zu unterstützen und bestimmte Aufgaben vorzubereiten.
Für die Fraktionsgemeinschaft SPD / Bündnis 90/Die Grünen sind die folgenden Mitglieder und sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen vertreten:
A1 Hauptausschuss
Petra Bierwirth
stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende
SPD (Fraktion SPD / Bündnis 90 DIE GRÜNEN)
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Frank Liste
Ausschussmitglied
SPD (Fraktion SPD / Bündnis 90 DIE GRÜNEN)
Dipl.-Ing. Stefan Woehrlin
Sachkundiger Einwohner
(parteilos)
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
Katja Hoyer
Ausschussmitglied
Bündnis90/DieGrünen (Fraktion SPD / Bündnis 90 DIE GRÜNEN)
Olga Hildebrandt
Sachkundige Einwohnerin
(parteilos)
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
Andreas Kinski
Ausschussmitglied
(parteilos)
Daniel Knöpke
Sachkundiger Einwohner
(parteilos)
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
Frank Liste
Ausschussmitglied
SPD (Fraktion SPD / Bündnis 90 DIE GRÜNEN)
Felix Kempfer
Sachkundiger Einwohner
SPD (Fraktion SPD / Bündnis 90 DIE GRÜNEN)
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
Katja Hoyer
stellv. Ausschuss-Vorsitzende
Bündnis90/DieGrünen (Fraktion SPD / Bündnis 90 DIE GRÜNEN)
Dörthe-Babette Hartrumpf
Sachkundige Einwohnerin
Bündnis90/DieGrünen (Fraktion SPD / Bündnis 90 DIE GRÜNEN)
A7 Ausschuss für Satzungs- und Gemeinderecht
Petra Bierwirth
Ausschuss-Vorsitzende
SPD (Fraktion SPD / Bündnis 90 DIE GRÜNEN)
Hanni Hopp
Sachkundige Einwohnerin
SPD (Fraktion SPD / Bündnis 90 DIE GRÜNEN)
Unsere Anträge
Antrag für eine energische Klimapolitik in Brandenburg des OV Wandlitz, UB Barnim, UB Uckermark, UB MOL
Die Entwicklungen der politischen Ausrichtung in der Klimapolitik der Landesregierung Brandenburg veranlassen uns, mit diesem Antrag das Augenmerk der Landesregierung wieder auf mehr Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik zu richten. Leider müssen wir erkennen, dass diese Themen in der SPD Brandenburg nicht in der Priorität behandelt werden, mit der sie zweifelsohne behandelt werden müssen. Daran muss sich dringend etwas ändern!
- Halbherzige und zögerliche Klimapolitik ist unsozial, weil einkommensschwache und Haushalte mit mittlerem Einkommen stärker betroffen sein werden.
- Halbherzige und zögerliche Klimapolitik ist (land)wirtschaftsfeindlich, weil Erträge ausbleiben und unsere Wirtschaft zu 100 % auf unserer Umwelt beruht.
- Halbherzige und zögerliche Klimapolitik ist lebensfeindlich, weil Ressourcen wie Wasser knapp werden.
Brandenburg ist besonders vom Klimawandel betroffen. Eindrücklich ist dies im European state of the climate report 2024 zu lesen. Der Hitzestress nimmt stetig zu. Der Grundwasserspiegel sinkt kontinuierlich, da Dauerregenperioden ausbleiben, Trockenperioden länger andauern und zunehmende Starkregenereignisse aber vorrangig oberflächlich abfließen. Hinzu kommen Berichte, wie der des BND (NiKE), die schildern, in welcher Form mit der Klimakrise ein Sicherheitsrisiko für uns einhergeht und Publikationen des Deutschen Wetterdienstes und des Potsdam Institute for Climate Impact Research, die beschreiben, dass die Temperatur schneller steigt als bisher
berechnet.
Dass die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz des Klimas bzw. zum Schutz vor der Klimakrise auf kommunaler und Landesebene erfolgen muss, ist ebenfalls unbestritten und einleuchtend. Artenschutz und Biodiversität bedeuten Erhalt bzw. Förderung der Wirtschaftsleistung. Wir wissen, dass Biodiversität und Ökosystemleistungen der größte Wirtschaftssektor der Welt sind. Ihr monetärer Wert übersteigt den des weltweiten Bruttosozialprodukts etwa um den Faktor zwei. Auch in Deutschland basiert mehr als die Hälfte von Umsatz und Gewinn von Unternehmen direkt oder indirekt auf den Leistungen der Natur.
Wir fordern daher eine energische Naturschutz- und Umweltschutzpolitik! Finanzielle Kürzungen in diesem Bereich sind kurzsichtig und werden später um ein Vielfaches zum Tragen kommen. Weiterhin lehnen wir die Kürzungen der Zuschüsse für Umweltverbände ab und fordern eine Korrektur im Haushalt. Umweltverbände leisten unverzichtbare Arbeit in der Aufklärung, Erklärung und Bürgerbeteiligung. In einer Demokratie wie der unsrigen ist die Einbeziehung und Mitnahme der Bevölkerung unerlässlich, um Dinge voranzutreiben und umzusetzen. Es ist notwendig, Umweltverbände stärker zu unterstützen, um in der Folge schnelleren Umwelt- und Klimaschutz voranzutreiben.
Die mit Abstand dringlichste Aufgabe ist es, das Thema Wasser anzugehen. Wasser ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen – für Mensch, Natur und Wirtschaft. In Brandenburg ist der Schutz dieser Ressource besonders dringlich, da das Land zunehmend unter den Folgen der Klimakrise, sinkenden Grundwasserständen und einer insgesamt angespannten Wassersituation leidet.
Im Nachfolgenden führen wir ein paar Punkte auf, die umgehend umgesetzt werden müssen.
1. Entgelte für Wasserentnahmen gerechter gestalten
Eine Überprüfung der Entgeltregelung sollte dazu beitragen, auch bislang privilegierte Nutzergruppen wie Landwirtschaft, Bergbau oder Industrie angemessen an den Kosten der Wasserentnahme zu beteiligen. Das würde nicht nur eine faire Finanzierung der Wasserbewirtschaftung ermöglichen, sondern auch Anreize für einen sparsamen Umgang mit Wasser und für Investitionen in Rückhaltemaßnahmen schaffen.
2. Erlaubnispflicht für Wasserentnahmen stärken
Um den tatsächlichen Wasserverbrauch erfassen und steuern zu können, muss die Erlaubnispflicht bei Wasserentnahmen ausgeweitet werden. So können Grundwasserentnahmen transparenter und effektiver reguliert werden, um die Ressourcen langfristig zu schützen.
3. Staue als einfache Maßnahme zum Wasserrückhalt erleichtern
Einfache, temporäre und Probe-Staue müssen unbürokratisch und auf Grundlage klarer Vorgaben genehmigt werden. Als unter gesetzliche Maßnahme wäre dies schnell umzusetzen und würde die Behörden entlasten, langwierige Verfahren vermeiden und Landnutzenden ermöglichen, schnell auf Trockenheit und Wasserknappheit zu reagieren und den Wasserrückhalt in der Landschaft aktiv zu unterstützen.
4. Gewässerrandstreifen konsequent ausweisen
Es bedarf dringend verbindlicher Gewässerrandstreifen von mindestens 10 Metern an ausgewiesenen Fließgewässern und 30 Metern an Seen. Diese Pufferzonen verbessern die chemische Wasserqualität, fördern die Biodiversität und sichern langfristig die Bildung von sauberem Trinkwasser.
5. Gewässerunterhaltung stärker auf Wasserrückhalt ausrichten
Es braucht klare gesetzliche Vorgaben, die das Halten von Wasser in der Landschaft als zentrale Aufgabe der Gewässerunterhaltung durch die Wasser- und Bodenverbände festschreiben. Viele Verbände sehen das aktuell nicht als ihre Aufgabe an, und ohne eindeutige Zielvorgaben bleibt das Potenzial für Wasserrückhalt und Klimaanpassung ungenutzt.
Des Weiteren spielt die Wiedervernässung von Mooren eine unerlässliche Rolle, um der Klimakrise zu begegnen. Moore sind beträchtliche CO2-Speicher. Sie tragen zum Gewässer- und Landschaftsschutz bei, indem sie Nähr- und Schadstoffe aus dem Wasser filtern und so sauberes Wasser an die Landschaft abgeben. Moorkörper kühlen die Umgebung um mehrere Grad-Celsius ab, so wie auch der Wald selbst. Moore tragen zum Artenschutz bei.
Die Aussetzung der EU-Richtlinie zum Moorschutz ist rechtlich nicht möglich und kann im schlimmsten Fall Strafgelder der EU nach sich ziehen. Das Ministerium gibt in einer Pressemitteilung an, grundsätzlich die Verordnung umsetzen zu wollen. Allein es stellt sich die Frage, weshalb dann vorgesehene Finanzmittel vollständig zurückgezogen wurden (Niederoderbruch-Projekt), wenn man sie doch noch benötigen würde. Die Aussage der Ministerin „Mir ist es ein besonderes Anliegen deutlich zu machen, dass im Land Brandenburg nicht irgendeine nicht näher definierte Natur zu schützen ist, sondern die Weiterentwicklung unserer Kulturlandschaften im Konsens mit berechtigten Naturschutzinteressen im Vordergrund steht“ lässt doch die Einstellung zum Natur- und damit einhergehenden Klimaschutz erkennen. Das heute so wie seit Jahrzehnten Naturschutzinteressen berechtigt sind, steht ja wohl außer Frage! Diese Einstellung steht dem Wort „sozial“ im Namen der Partei diametral entgegen. Umweltschutz- und Klimapolitik derart zu verweigern ist unsozial, denn die Auswirkungen werden besonders einkommensschwache Schichten treffen.
Es kann gar nicht oft genug gesagt werden:
Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sind unsere Zukunft. Wenn hier nicht dringend gehandelt wird, werden enorme Sicherheitsrisiken und Kosten auf uns und die zukünftigen Generationen zukommen! Die Versicherungswirtschaft lässt da keine Zweifel mehr aufkommen. Im Jahr 2024 wurden durch Extremwetterereignisse Schäden in Höhe von 5,5 Mrd. € verursacht (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft).4
Wir erachten es als unverantwortlich in den o.g. Bereichen Gelder zu kürzen und infrage zu stellen! Sämtliche Ausgaben, die in Infrastruktur fließen, sind obsolet, wenn nicht Extremwetterereignisse verhindert werden, die diese Infrastruktur wieder zerstören.
Das können wir nur verhindern, indem endlich die Politik Klima-, Umwelt- und Naturschutz prioritär auf die Tagesordnung ihres Handelns setzt.
Beschluss:
Die SPD Landtagsfraktion wird Maßnahmen in der Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik ergreifen (siehe Punkt 1-5), die zu einer messbaren Verbesserung und Stabilisierung des Grundwasserspiegels und zu einem nachhaltigen Wasserhaushalt in Brandenburg führen. Weiterhin wird die SPD Landtagsfraktion Naturschutz und Biodiversität messbar vorantreiben. Sie sind für unser Leben unerlässlich.
– in Kürze mehr –
Einreicher: Fraktion SPD / DIE GRÜNEN / EB Kinski
Beratungsverlauf (Vorschlag):
☐ Ortsbeirat Basdorf
☐ Ortsbeirat Schönerlinde
☐ Ortsbeirat Schönwalde
☐ Ortsbeirat Klosterfelde
☐ Ortsbeirat Lanke
☐ Ortsbeirat Prenden
☐ Ortsbeirat Stolzenhagen
☐ Ortsbeirat Wandlitz
☐ Ortsbeirat Zerpenschleuse
☒ A2 Bauen und Gemeindeentwicklung
☐ A3 Bildung, Jugend, Kitas und Sport
☒ A4 Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
☐ A5 Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartn.
☒ A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
☒ A7 Ausschuss für Satzungs- und Gemeinderecht
☒ A1 Hauptausschuss
☒ Gemeindevertretung
Begründung/ Erläuterung
In den letzten Jahren hat sich das Baugeschehen in Wandlitz massiv verdichtet. Für die Ortsbeiräte, Ausschüsse und die Gemeindevertretung wird es immer schwieriger, die laufenden Verfahren der Bauleitplanung im Überblick zu halten.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, über die laufenden Verfahren der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) eine Übersicht (z.B. tabellarisch) anzulegen und turnusmäßig (z.B. zu jedem zweiten Sitzungslauf) fortzuschreiben.
Die Übersicht ist mit den weiterführenden Inhalten zu verlinken und auf dem Ratsinformationssystem bereitzustellen.
Wesentliche Inhalte der Übersicht sind mindestens:
- Verfahrensbezeichnung und Verfahrensart
- Aufstellungsbeschluss vom mit Beschluss <BV-GV…> nebst Anlagen mit den Regelungszielen
- Planungsstand verlinkt mit der Aufgabenstellung an den Planer und einem Abgleich zu den Regelungszielen
- Verfahrensstand und nächste Schritte (Bearbeitung durch den Planer, Stand der öffentlichen und behördlichen Beteiligung, Anzahl der beantragten Abweichungen)
- Ecktermine, in Abhängigkeit des Verfahrensfortschrittes (für Ausarbeitung der Planung, Auslegungen, Beteiligungsfristen, Veränderungssperren)
Zudem ist der Fortschritt relevanter Planverfahren im Ausschuss A2 „Bauen und Gemeindeentwicklung“ als Standard-Tagesordnungspunkt regelmäßig vorzustellen.
Notwendige Verfahrensanpassungen (z.B. Verlängerung von Veränderungssperren sind hier mit Ausblick auf den nächsten Sitzungslauf anzukündigen (ein Turnus vorausschauend).
Um zukünftig den Fortschritt der Bauleitverfahren messbar zu machen, sind bei neuen Einleitungsbeschlüssen grobe Ecktermine (z.B. Verfahrensdauer) zu setzen.
Die Übersicht und der Verfahrensfortschritt der Bauleitplanung soll zukünftig auch für die Bürgerinnen und Bürger einfach online einsehbar sein.
Der Antrag bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Erweiterung der beschlossenen Terminkontrolle (BV-GV/2021-0305), sondern verfolgt die transparente Bereitstellung von Informationen und das Aufzeigen des inhaltlichen Fortschritts der Bauleitverfahren für die gewählten Mandatsträger sowie für die Bürgerinnen und Bürger.
Gesetzliche Grundlagen:
Beschlusstext:
- Der Fortschritt der Verfahren zur Bauleitplanung wird regelmäßig im Ausschuss A2 „Bauen und Gemeindeentwicklung“ als Standard-Tagesordnungspunkt durch die Verwaltung vorgestellt, spätestens ab dem Sitzungslauf März/April 2025.
- Eine Übersicht (z.B. tabellarisch) zu den wesentlichen Inhalten der Planverfahren wird durch die Verwaltung angelegt, kontinuierlich gepflegt und berichtet. Ein erster Stand ist spätestens im Sitzungslauf März/April 2025 vorzustellen.
- Zukünftig werden notwendige Verfahrensanpassungen (z.B. Veränderungssperren) mit Ausblick auf den nächsten Sitzungslauf (ein Turnus vorausschauend) durch die Verwaltung der Gemeindevertretung rechtzeitig angekündigt.
- Neue Einleitungsbeschlüsse sind mit einer (realistischen) geplanten Verfahrensdauer zu versehen.
- Die Übersicht und der Verfahrensfortschritt der Bauleitplanung soll zukünftig auch für die Bürgerinnen und Bürger einfach online einsehbar sein. Eine Umsetzung zum Q4/2025 wäre erstrebenswert.
Petra Bierwirth Fraktionsvorsitzende und
Andreas Kinski EB
Wandlitz, den 17.10.2024